Ab 2022 müssen 2 Masken ins Fahrzeug | promobil

2022-05-28 07:58:43 By : Ms. Xiaoran Li

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Außerdem müssen alle Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 den Führerschein tauschen. promobil zeigt die wichtigsten Neuerungen. Neue Führerscheine für die Jahrgänge 1953 – 1958

Alles neu macht der Januar 2022. Es wird teuer für Verkehrssünder, ein neuer Führerschein steht an und: Im Verbandskasten müssen ab Januar 2022 zwei Mund-Nasen-Masken liegen. Wenn Sie ihren Führerschein noch nicht getauscht haben, haben Sie die Frist verpasst. Wir erklären, was jetzt zu tun ist.

Alle Führerscheinhalterinnen und -Halter, die noch einen alten Papierführerschein haben, sollten die Tauschfrist zum neuen Scheckkarten-Führerschein im Auge behalten. Alle, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurden, sind nun an der Reihe. Die Frist endete am 19. Januar 2022. Bis dahin hätten Sie ihren rosa Lappen gegen einen fälschungssicheren Karten-Führerschein tauschen müssen.

Haben Sie die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein verpasst?

Ganz große Sorgen müssen Sie sich noch nicht machen: Aktuell kommt es coronabedingt zu sehr langen Wartezeiten in den Führerscheinstellen. Daher haben die Verkehrsminister der Länder vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Bis zu dieser Frist droht also noch kein Verwarngeld von 10 Euro. Zeigen Sie danach bei einer Verkehrskontrolle den alten Lappen, müssen Sie aber zahlen. Der Umtausch des Führerscheins kostet übrigens 25 Euro. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesrats zur Verbesserung der Fälschungssicherheit von Führerschein-Dokumenten.

Umtausch grauer oder rosa "Lappen" nach Geburtsdatum:

Umtausch Führerschein im Scheckkartenformat nach Ausstellungsjahr:

Laut Bundesverkehrsministeriums folgt die neue Pflicht, dass "zwei Gesichtsmasken" im Kfz-Verbandskasten enthalten sein müssen, dem Rat von Experten. Entsprechend wurde das Normblatt DIN 13164 geändert. Es regelt, was der Verbandskasten alles beinhalten muss.

Die Mund-Nasen-Masken sollen vor allem bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zusätzlichen Schutz bieten. Denn bei diesen kommen HelferInnen anderen Menschen sehr nahe. Der ursprüngliche Plan des Ministeriums lautete, dass die Masken in Griffnähe sein sollten – ähnlich wie bei den seit 2014 vorgeschriebenen Warnwesten.

Am Ende des Artikels finden Sie eine Tabelle, die zeigt, was genau im Verbandskasten aktuell sein muss.

Bereits seit November 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog mit härteren Sanktionen gegen Regelverstöße, beispielsweise mit höheren Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer zum Beispiel innerorts 11 bis 15 km/h zu schnell fährt, muss bereits 50 Euro zahlen. Wer ab 21 km/h zu schnell fährt, muss neben 115 Euro mit einem ein Punkt in Flensburg rechnen. Bei 26 bis 30 km/h Überschreitung droht zusätzlich ein Fahrverbot. Außerorts gilt Ähnliches.

Außerdem will der Staat mit höheren Strafen die Wichtigkeit von Rettungsgassen nochmals betonen. Wer künftig keine Gasse bildet, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen und bekommt gleich zwei Punkte in Flensburg. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Noch kostspieliger wird es für alle, die unerlaubterweise durch die Rettungsgasse fahren oder sich hinter Einsatzfahrzeuge hängen. Das Bußgeld dafür liegt zwischen 240 und 320 Euro, es drohen zwei Punkten in Flensburg und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.

Aufgepasst: Ein Fahrverbot droht auch FahrerInnen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeitsregel beim Rechtsabbiegen halten.

Eine Auflistung aller neuen Bußgelder sowie einen Bußgeldrechner gibt es unter www.bußgeldkatalog.org

Mit der App können Sie hohe Preise an den Tankstellen einfach umgehen.

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